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Betriebliche Altersversorgung

Eine betriebliche Altersversorgung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer finanziert werden.
Bei einer arbeitnehmerfinanzierten Versorgung (Entgeltumwandlung) wandelt der Arbeitnehmer Teile seines Gehaltes zugunsten einer Pensionszusage des Arbeitgebers um.
Seit dem 01. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung,
wenn diese aus seinem Entgelt finanziert wird. Dieses Recht besteht in Höhe von bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG (West) 2003: 5.100,- Euro monatlich; Umwandlungsbetrag 4 Prozent von 5.100,- Euro = 204,- Euro).
Die Durchführungswege unterscheiden sich besonders in ihrer steuerlichen und beitragsrechtlichen Behandlung. So bietet jeder Durchführungsweg spezielle Vorteile, was Ausgestaltung und Möglichkeiten der Versorgung oder auch Chancen und Risiken der Rendite angeht. Alle Durchführungswege sind entweder steuerlich gefördert oder können die gesetzlichen Zulagen nach Riester in Anspruch nehmen. Entscheidend für die Auswahl eines Durchführungsweges sind die persönlichen Lebensumstände.

Die verschiedenen Durchführungswege demnächst hier ...