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Rentenfonds

Rentenfonds beinhalten grundsätzlich oder doch überwiegend festverzinsliche Wertpapiere, wie Anleihen von Bund, Post, Bahn, Ländern, anderen öffentlichen Institutionen oder von erstklassigen privaten Emittenten, wie Bank- und Industrieunternehmen, dann Pfandbriefe, Optionsanleihen, Nullkupon-Anleihen, Schuldscheindarlehen und sonstige Rentenpapiere.
Daher der Begriff Rentenfonds, der mit Renten nur die grundsätzlich gleichmäßigen (Zins-) Zahlungen gemeinsam hat. Rentenpapiere verbriefen übrigens - im Unterschied zu Aktien - kein Eigentumsrecht, sondern sind Gläubigerpapiere.
Der Gläubiger, also der Darlehensgeber, hat Anspruch auf regelmäßige Verzinsung und auf 100prozentige Rückzahlung zum festgesetzten Zeitpunkt. Rentenfonds sind daher nicht solchen Wertschankungen ausgesetzt wie Aktienfonds.

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